Nein, nein, es geht nicht um die Berliner Mauer, wenngleich die damals angeblich ja auch keiner haben wollte - nicht einmal Walter Ulbricht. Es geht um die Mauer in Eching bzw. um die Mauern in Eching und die dazugehörige aber immer noch fehlende Einfriedungssatzung.
Gemäß der Bayerischen Bauordnung (Art. 57 BayBau) dürfen Einfriedungsmauern bis zu einer maximalen Höhe von zwei Metern genehmigungsfrei errichtet werden. Es sei denn, die Gemeinden legen durch Bebauungspläne oder Einfriedungssatzungen geringere Werte fest. Und genau das, eine Einfriedungssatzung für Eching zu entwickeln, hatte der Bauausschuss vor einigen Monaten grundsätzlich mit großer Mehrheit (9 zu 3 Stimmen) beschlossen.
Angesichts der zunehmenden Vorliebe einiger Grundstückseigentümer für überdimensionale Garteneinfriedungen (Anschauungsbeispiele gibt es leider viele) sahen Rathaus und Bauausschussmehrheit Handlungsbedarf. Schluchtartige Straßen sollten in Eching mit dem Instrument einer Einfriedungssatzung vermieden werden.
Alles Schnee von gestern! Im inzwischen vorliegenden Satzungsentwurf der Gemeindeverwaltung wird für blickdichte Mauern eine maximale Höhe von 1,30 m und für Hecken von 1,80 m vorgeschlagen, Ausnahmen sollte es für besonders stark befahrene Straßen geben. Bei der Beratung im Bauausschuss am 27.11.2018 stellten nun überraschend zwei Fraktionen (CSU und FWG) das ganze Vorhaben grundsätzlich wieder in Frage - ungeachtet ihrer ursprünglich mehrheitlichen Zustimmung. Diese Fraktionen sehen inzwischen die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung als ausreichend an.
Soll die Gemeinde hier wirklich auf ihren Gestaltungsspielraum verzichten? Die Bayerische Bauordnung gibt bei Einfriedungen nur einzuhaltende Maximalwerte vor und lässt den Gemeinden bewusst Spielraum zur Ausgestaltung. Zwei Meter hohe Einfriedungsmauern werden nicht gefordert, sondern gerade noch zugelassen, aber nur dann, wenn die Gemeinden keine eigenen Regelungen getroffen haben. Am Sitz des Bundesnachrichtendienstes in Pullach mögen hohe Einfriedungsmauern Sinn machen, auch um die JVA Stadelheim, aber bei uns in Eching?
Der Gemeinderat ist mitverantwortlich für das Erscheinungsbild des Ortes. Bebauungspläne und Satzungen sind dabei hilfreiche Werkzeuge. Er sollte sich ihrer bedienen. Hohe Einfriedungsmauern mögen vielleicht dem Abschottungsbedürfnis einzelner Bauherren dienen, dem Gesamtbild der Gemeinde, dem Sicherheitsgefühl der Passanten und damit dem Gemeinwohl sind sie eher abträglich.